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ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
§1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für
alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und
werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Sie gelten auch dann nicht, wenn
der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung
zugrunde gelegt hat.
§2 Angebote und Aufträge
2.1 Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht
in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein
wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere
Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.
Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie
andere Unterlagen, die zu einem unverbindlichen Angeboten
gehören, bleiben im Eigentum des
Verkäufers und sind nur annähernd Maß gebend.
Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung
durch den Verkäufer können sie verbindlicher Vertragsinhalt
werden.
§3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
3.1 Werden nach Vertragsschluss Umstände
bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers
begründen, können weitere Lieferungen von einer
Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig
machen. Es kann dem Käufer für die Vorauszahlung
der Ware eine angemessene Frist gesetzt oder vom Vertrag zurücktreten
werden, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß
eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit
durch Bankbürgschaft leisten. Ist die Ware bereits geliefert,
so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen
sofort ohne Abzug fällig.
3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers
sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen
gestellt wurde oder er Zahlungen nicht pünktlich leistet.
§4 Preise
4.1 Alle Preise gelten "ab Werk" sofern keine abweichende
Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten
sind nicht in dem Preis enthalten.
4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht
eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung
gesetzlich geltenden Höhe in der
Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3 Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem
Tag der Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf eine
zu vertretende Lieferverzögerung beruht, und hat sich
in dieser Zeit die gültige Preisliste geändert,
so kann anstelle des vereinbarten Kaufpreises der am Tag der
Lieferung gültige Listenpreis verlangt werden. Dem Käufer
wird vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung
übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich
der Waren, für die der Preis erhöht worden ist,
von seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt
spätestens am 3. Werktag nach Erhalt der geänderten
Auftragsbestätigung schriftlich erklären:
Eine Übersendung per Telefax oder Email genügt
§5 Lieferzeit
5.1 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich
und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht
von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden
sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung
innerhalb 14 Tage nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden
Fall noch als rechtzeitig.
5.2 Falls schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist
nicht eingehalten werden kann oder aus sonstigen Gründen
in Verzug gerät, hat der Käufer eine angemessene
Nachfrist zu gewähren, die mit dem Ablauf § 5.1
beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der
Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Wird die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus
anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen
ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder
erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte
Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches
gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte
Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für
Nachfristen bei Verzug.
5.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten
Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder zum
Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert
das Leistungshindernis länger als 8 Wochen an, sind sowohl
der Käufer als auch der Verkäufer zum Rücktritt
berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt
ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B.
wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt
berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.
5.5 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche
jeder Art ausgeschlossen.
§6 Versand
6.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers.
Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über,
auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der
Versand mit eigenen Fahrzeugen erfolgt. Der Verkäufer
ist nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung
zu sorgen.
6.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde, ist der Verkäufer zu Teillieferungen
in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.
§7 Zahlung
7.1 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
7.2 Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung in Verzug,
wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit
und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung
zahlt.
7.3 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug,
werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der
Geschäftsverbindung - auch solche, für die Wechsel
gegeben worden sind - sofort fällig. In diesem Fall ist
der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt
an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen.
Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer
bleibt vorbehalten.
7.4 Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei
Diskont-Fähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfüllungshalber
angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-/Wechselverfahren werden
nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch
erlischt erst nach vollständiger Einlösung der Wechsel.
Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und
sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der
Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Kaufvertrag beruht.
§8 Gewährleistung/Haftung
8.1 Der Käufer hat die empfangene Ware auf
Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche
Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb
von 5 Werktagen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich
zu rügen.
8.2 Der Verkäufer ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet,
wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig
schriftlich gerügt hat. Soweit ein vom
Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt
und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt
wurde, ist der Verkäufer - unter Ausschluss der Rechte
des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder
den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet,
es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen
Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt
ist. Der Käufer hat für jedeneinzelnen Mangel eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
8.3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers
durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware
erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, die von dem Käufer
gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn
diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden
ist.
Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung
des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch
den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit
dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die
Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer
die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer
nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung)
verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
8.4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden
Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend
machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder
die Nacherfüllung verweigert wurde. Das Recht des Käufers
zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen
zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
8.5. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
haftet der Verkäufer uneingeschränkt nach den gesetzlichen
Vorschriften. Im Übrigen wird nur gehaftet, wenn die
verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks
erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt
bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
8.6 Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend
für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche,
insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit
Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Sie gilt ferner auch zugunsten der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
8.7 Soweit bezüglich der Ware oder Teile derselben eine
Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben wurde,
haftet der Verkäufer im Rahmen dieser Garantie. Für
Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit
oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware
eintreten, haftet der Verkäufer nur dann, wenn das Risiko
eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-
und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
8.8 Der Verkäufer haftet auch für Schäden,
die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden,
soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten
betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks
von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Der Verkäufer
haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise
mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen
fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher
Nebenpflichten haftet der Verkäufer im Übrigen nicht.
Die in §7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten
auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter,
leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen
des Verkäufers betroffen ist.
8.9 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf
die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
§9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Der Verkäufer behalt sich das Eigentum
an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann
in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine
gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung
einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen
und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt
hat. Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahren erlischt der Eigentumsvorbehalt
in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit
der Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des
Wechsels.
9.2 Der Käufer hat dem Verkäufer von allen Zugriffen
Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich
schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat alle Schäden
und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen
diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen
zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
9.3 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz
einer Mahnung nicht nach, so kann die Herausgabe der noch
in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige
Fristsetzung verlangt werden. Die dabei anfallenden Transportkosten
trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache
durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom
Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware
zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird
mit den offenen Forderungen aufgerechnet.
§10 Erfüllungsort: Piding
Der Erfüllungsort für Zahlungen ist
Rohr/Kottensdorf, für unsere Warenlieferungen der Versandort.
§11 Datenverarbeitung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass
der Verkäufer die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung
des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung
eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern
oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit
dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder
zur Wahrung seiner berechtigten Interessen erforderlich ist
und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige
Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung,
insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.
§12 Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages
oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung
dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen
im Übrigen nicht.
§13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
13.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen
Käufer und Verkäufer gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer
seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung
des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss
von internationalen Kaufverträgen über bewegliche
Sachen ist ausgeschlossen.
13.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche
aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers
abzutreten. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder auch Privatperson so ist Gerichtsstand
für beide Teile - auch für Wechsel- und Scheckklagen
- Rohr/Kottensdorf. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt,
den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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